Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Webac Holding AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß §161 AktG:
Entsprechenserklärung 2023
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB
Die Webac Gamma Immobilien GmbH, eine Tochtergesellschaft der Webac Holding AG, hat am 19.12.2023 einen Kaufvertrag über die Veräußerung des Grundstücks in Euskirchen an eine Tochtergesellschaft eines Immobilieninvestors unterzeichnet.
Der Kaufvertrag enthält ein bedingtes und befristetes Rücktrittsrecht bis längstens 29.02.2024. Die Webac Holding AG erwartet aus der Veräußerung einen ihr zurechenbaren Buchgewinn auf IFRS-Basis von ca. € 240.000,00 ohne Berücksichtigung von etwaigen Ertragssteuern.
Die Webac Holding AG wird über eine Anlage des Kaufpreises für den Fall, dass kein Rücktritt vom Kauftrag erklärt wird, entscheiden, sobald die Bestandskraft feststeht.